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Zonen mit Tempobeschränkungen

Zonenplanung

Als Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen werden Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen (Tempo 20) bezeichnet. Auch Fussgängerzonen gehören zu den Zonen mit Tempobeschränkung.

Mit der Einrichtung von Tempo-30-Zonen kann die Sicherheit und Qualität in Wohnquartieren erhöht werden. Die geringere Geschwindigkeit führt zu einer insgesamt ausgeglichenen Fahrweise und der Anteil des Durchgangsverkehrs kann verringert werden. Mit den tieferen Geschwindigkeiten sinkt die Anzahl und Schwere von Unfällen. Damit steigt die objektive und subjektive Verkehrssicherheit und die Situation wird – insbesondere für die langsamere Verkehrteilnehmer – grundlegend verbessert (z.B. sichere Schulwege). Auch mit niedrigeren Geschwindigkeiten verlieren die Verkehrsteilnehmer des motorisierten Verkehrs aufgrund der ausgeglichenen und verstetigten Fahrweise kaum Zeit. Dadurch nehmen auch die Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen ab.

Mit der Einrichtung von Begegnungszonen wird den Fussgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Strasse zum Einkaufen und Flanieren und als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt (Tempo 20 km/h). In der Begegnungszone haben Fussgänger gegenüber dem motorisierten Verkehr Vortritt. Sie können jederzeit die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Begegnungszonen können auf Nebenstrassen in Bereichen mit Wohn- und Geschäftsnutzung eingerichtet werden.

Im Aufgabenfeld Zonen mit Tempobeschränkungen können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsbeobachtungen mit Videotechnik, Auswertung der Unfallstatistik
  • Erstellung eines Gutachtens auf Grundlage der Messungen, Analysen und Auswertungen
  • Organisation der Begleitkommission, Workshop und Besichtigung von Gefahrenstellen mit der Begleitkommission
  • Entwicklung von baulich-gestalterischen Massnahmenvorschlägen, Planung von Signalisation und Markierung
  • Mitwirkungsveranstaltung (Präsentation und Diskussion der angestrebten Massnahmen)
  • Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit vor, während und nach der Realisierung
  • Erfolgskontrolle (Geschwindigkeitsmessung, Bevölkerungsumfrage)

Wir beraten Sie kompetent im gesamten Prozess der Planung, Organisation und Kontrolle von Zonen mit Tempobeschränkungen und freuen uns auf Ihren Kontakt.