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Geschwindigkeitsmessungen, Gutachten für abweichende Geschwindigkeiten

Geschwindigkeitsmessungen

Die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer hat einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Mit steigender Geschwindigkeit nimmt auch die Unfallwahrscheinlichkeit und die Schwere der Unfälle zu. Daneben stehen die realisierten Geschwindigkeiten in direktem Zusammenhang zu Lärm- und Schadstoffemissionen.

Geschwindigkeitsmessungen können als eine wichtige Beurteilungsgrundlage für die Verkehrsverhältnisse herangezogen werden. Sie können z.B. zur Kontrolle nach einem Wechsel des Geschwindigkeitsregimes, nach der Umsetzung baulicher Massnahmen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. Nachkontrolle in Begegnungszone) oder bei Hinweisen auf regelmässige Missachtung der Höchstgeschwindigkeit erfolgen. Für die Einführung abweichender Geschwindigkeiten (z.B. Zone 30) muss gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG ein Gutachten erstellt werden.

Wenn Sie fundierte Aussagen über die gefahrenen Geschwindigkeiten vor Ort und ein entsprechendes Gutachten benötigen, können wir die folgenden Leistungen anbieten:

  • Messung der Geschwindigkeiten (Geschwindigkeitsverteilung, v50, v85 vd)
  • Fahrzeugmengen- und Fahrzeugklassifizierung (über Längenmessung)
    (bis 2 Wochen Zählbetrieb und max. 430'000 Fahrzeuge)
  • Aufbereitung und Visualisierung der Messwerte
  • Anfertigung von Geschwindigkeitsgutachten
  • Ergänzende Analyse des Verkehrsablaufs mittels Videotechnik

Wir liefern auch die nach der Einführung von Zonensignalisationen benötigten Erfolgskontrollen

Die Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeiten ist für einen sicheren und verträglichen Verkehrsablauf von grundlegender Bedeutung. Für die Erhebung der Geschwindigkeitsverhältnisse, deren Auswertung und Begutachtung unterbreiten wir Ihnen ein gern ein Angebot.