Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit

Saanen, KS Nr.11
Leistungen verkehrsteiner
  • Ortsbegehung und Situationsanalyse
  • Verfassung eines Gutachtens nach Art. 108 der Signalisationsverordnung
  • Formulieren von Massnahmenvorschlägen
  • Vorschlag Signalstandorte und Darstellung in Planskizze

Projektbeschrieb

Auf der Kantonsstrasse Nr. 11 von Saanen in Richtung Rougemont (VD) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h signalisiert. Die Gemeinde Saanen hat einen Antrag an das Tiefbauamt des Kantons Bern gestellt, die signalisierte Tempo-60 Strecke, welche aktuell bis zur Abzweigung auf den Chälenweg an der Dorfgrenze von Saanen geht, bis zum angrenzenden Industriegebiet zu verlängern. Für die Überprüfung dieser Verlängerung wurde die verkehrsteiner AG beauftragt, ein Gutachten nach Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV) für eine mögliche Herabsetzung der allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeit zu erstellen.

Die zur Verfügung gestellten Tempomessungen, Unfalldaten und weiteren Grundlagen wurden dazu in einem ersten Schritt aufbereitet und analysiert. Zusätzlich wurden vor Ort die massgebenden Anlagemasse, die Sichtweiten und die örtlichen Gefahrenstellen aufgenommen und dokumentiert. Basierend auf den daraus erlangten Erkenntnissen wurde das Verkehrsgutachten nach Art. 108 der SSV erarbeitet und damit die Situation hinsichtlich einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit beurteilt. Die verkehrsteiner AG hat ihre Massnahmenvorschläge      auf einer Planskizze festgehalten.