Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit

Rumisberg
Leistungen verkehrsteiner
  • Ortsbegehung
  • Erhebung Verkehrsdaten und Dokumentation
  • Auswertung und Darstellung Verkehrsdaten
  • Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit

Projektbeschrieb

Auf der Kantonsstrasse zwischen Rumisberg und Farnern (Farnernstrasse) ist die Höchstgeschwindigkeit heute mit 80 km/h signalisiert. Gemäss Aussagen von Anwohnenden kommt es zu gefährlichen Situationen im Zusammenhang mit querenden Zufussgehenden und durch das situationsbedingte regelmässige Strassenqueren einer Mutterkuhherde. Die Anwohnenden beantragten deshalb bei der Gemeinde Rumisberg die Herabsetzung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit.

Zur Erfassung des Ist-Zustands wurden Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Seitenradargeräte erfassten das Verkehrsaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten während sieben aufeinanderfolgenden Tagen während jeweils 24 Stunden.

Nebst der Auswertung und Analyse der bestehenden Dokumente (Verkehrszahlen, Unfallstatistik, u.a.) wurden an einer Ortsbegehung die sicherheitsrelevanten Defizite des Strassenabschnitts erhoben.

Anschliessend wurde ein Gutachten zur Prüfung der künftig zu signalisierenden Höchstgeschwindigkeit erstellt. Dabei wurde die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit von Tempo-60 beurteilt. Mit dem Gutachten steht dem Auftraggeber die Grundlage zur Festlegung der zukünftig zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Verfügung.