
- Ortsbegehung inkl. Vor- und Nachbereitung
- Beratung bei der Erstellung des Massnahmenkonzeptes
- Ausarbeiten eines Gutachtens nach Art. 108 SSV
Projektbeschrieb
Auf der Balmstrasse in der Gemeinde Meiringen im Kanton Bern soll die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von «Generell 50» auf 30 km/h resp. 40 km/h reduziert werden. Die Umsetzung soll mittels einer Streckensignalisation erfolgen. In diesem Zusammenhang durfte die verkehrsteiner AG einerseits die RIBUNA AG bei der Erstellung eines Massnahmenkataloges beratend unterstützen, andererseits ein Gutachten gemäss Art. 108 SSV erstellen.
In einem ersten Schritt wurden dafür alle notwendigen Grundlagen zusammengetragen und studiert. Zudem wurde mit Vertretenden der Gemeinde und der RIBUNA AG eine Ortsbegehung durchgeführt, wobei relevante Anlagemasse erhoben und dokumentiert worden sind.
Nach Fertigstellung des Massnahmenkonzeptes erfolgte die Ausarbeitung des Gutachtens. Basierend auf den Grundlagen, den bei der Ortsbegehung gewonnenen Erkenntnissen und dem Massnahmenkonzept, wurde eine Situationsanalyse durchgeführt. Dabei wurden nebst Geschwindigkeiten, Verkehrsaufkommen und Unfallgeschehen auch die Infrastruktur und Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden analysiert und beurteilt. Gemäss Art. 108, Abs. 2 des SSV wurde die Massnahme «Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit» anschliessend auf ihre Notwendigkeit, Zweck- und Verhältnismässigkeit geprüft. Das Gutachten wurde mit der Schlussfolgerung und Empfehlungen in einem Bericht zusammengefasst und der Auftraggeberin übermittelt.