Stellungnahme Beschwerden

Frutigen Gemeindestrassen
Leistungen verkehrsteiner
  • Stellungnahme Beschwerden
  • Teilnahme Instruktionsverhandlung
  • Besprechung Auftraggeberin

Projektbeschrieb

Die verkehrsteiner AG hat in den Jahren 2017 und 2018 ein Gutachten für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sinne von Art. 108 der Signalisationsverordnung (SSV) auf den Gemeindestrassen von Frutigen erstellt. Nachdem sich die Gemeinde Frutigen entschieden hat, einige dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen umzusetzen, hat die verkehrsteiner AG Ende 2022 unter anderem für den Altenweg und die Reinischstrasse ein detailliertes Gutachten ausgefertigt.

Gegen die Verfügung «Verkehrsmassnahme Höchstgeschwindigkeit 40 km/h Altenweg und Reinischstrasse» wurden anfangs 2023 diverse Beschwerden eingereicht. Auf Anfrage der zuständigen Gemeinde Frutigen hat die verkehrsteiner AG aufgrund der Einsprachen Stellungnahmen aus verkehrstechnischer Sicht erstellt und anschliessend an der Instruktionsverhandlung als Verkehrsexpertin teilgenommen.