Gutachten für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und Einführung einer Tempo-30-Zone

Leistungen verkehrsteiner
  • Seitenradarmessungen
  • Ortsbegehung und Überprüfung Verkehrssicherheit
  • Überprüfung Sichtweiten
  • Verfassung Gutachten

Projektbeschrieb

Der Gemeinderat von Farnern hat entschieden, Massnahmen zugunsten der Verkehrssicherheit zu treffen. Als Verkehrssicherheitsmassnahme in den Quartieren sowie auf der Kantonsstrasse im Innerortsbereich, soll das Geschwindigkeitsregime angepasst und gleichzeitig als Tempo-30-Zone umgesetzt werden. Hierfür ist nach Art. 32 SVG und 108 SSV ein Gutachten erforderlich. Es sollte deshalb geprüft werden, ob eine flächendeckende Umsetzung einer Tempo-30-Zone eingeführt werden kann. Die verkehrsteiner AG wurde beauftragt, das notwendige Gutachten zu erstellen.

Zur Erfassung des Ist-Zustands wurden Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen mittels Seitenradargeräten durchgeführt. Nebst der Auswertung und Analyse der bestehenden Dokumente (Verkehrszahlen, Unfallstatistik u.a.) wurden die sicherheitsrelevanten Defizite des Strassenabschnitts an einer Ortsbegehung erhoben.

Im Anschluss wurde das Gutachten zur Erstellung der Tempo-30-Zone verfasst und dem Auftraggeber zugestellt.