Beurteilung der Zumutbarkeit

Sicht Richtung «Plötsch» auf dem Schulweg
Leistungen verkehrsteiner
  • Startsitzung und Ortsbegehung inkl. Begehung Schulweg
  • Analyse der Situation
  • Analyse der Grundlagen
  • Beurteilung Zumutbarkeit des Schulweges
  • Festhaltung der Erkenntnisse in Form eines Gutachtens

Projektbeschrieb

Die Gemeinde Riggisberg hat im Januar 2024 ihre Verordnung betreffend die Schulwege angepasst. Dies hat zur Folge, dass Schulkinder, welche im Streckenabschnitt vom Schulhaus bis «Plötsch» wohnhaft sind, ab der 5. Klasse im Sommerhalbjahr mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Zudem ist auch der Schulweg bis «Brügghüsi» für Schulkinder ab der 7. Klasse als zumutbar beurteilt worden.

In der Folge haben Eltern von betroffenen Kindern beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde gegen die neue Verordnung eingereicht. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Riggisberg die verkehrsteiner AG beauftragt ein Gutachten zu erstellen, welches die Zumutbarkeit des Schulweges bis und mit «Brügghüsi» beurteilt.

Nach der Sichtung der Grundlagen hat die verkehrsteiner AG in einem ersten Schritt eine Startsitzung mit der Auftraggeberin gehalten. In diesem Zuge haben sie gemeinsam den betroffenen Schulweg begangen. Zusätzlich wurde eine Ortsbegehung durchgeführt, bei welcher die Situation analysiert und spezifische Anlagemasse wie Querschnittsbreiten und Sichtweiten festgehalten wurden. Die festgehaltenen Details sind zusammen mit den weiteren zur Verfügung gestellten Grundlagen begutachtet worden. Mögliche Konfliktpunkte wurden auf einem Plan verortet und mit Hinweisen zur Verbesserung der Situation ergänzt. Basierend darauf hat die verkehrsteiner AG die Zumutbarkeit des Schulweges für Kinder ab der 5. resp. 7. Klasse beurteilt. Die Erkenntnisse sind in Form eines Gutachtens festgehalten und mit der Auftraggeberin besprochen worden. Nach der Finalisierung der Dokumente wurden diese der Auftraggeberin im PDF-Format zugestellt.