Analyse sur la sécurité routière et avis d’experts pour la réduction de la vitesse maximale

Bahnübergang «Rue de la Gare», Blickrichtung Süden
Leistungen verkehrsteiner
  • Startsitzung: Besprechung Gutachten, Zeitplan und Massnahmen
  • Erstellung von Massnahmenplänen inklusive Kostenschätzung
  • Versand und Druck von definitiven Massnahmenplänen
  • Redigieren auf Formalitäten des Gesuchs Verkehrsbeschränkungs-Verfügung
  • Koordination mit Kanton und Gemeinde
  • Koordination und Begleitung bei der Umsetzung

Projektbeschrieb

Die verkehrsteiner AG wurde von der Gemeinde Grandval beauftragt, eine Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schulwegsicherheit, zu entwickeln. Bereits im Jahr 2020 identifizierte die verkehrsteiner AG im Rahmen einer Analyse bestehende Defizite im Strassenraum und kam zum Schluss, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone auf allen Gemeindestrassen die effektivste Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt. Die verkehrsteiner AG hat in diesem Projekt somit die Geschwindigkeitsreduzierung geplant und deren Umsetzung begleitet.

Zu Beginn wurde an einer Sitzung mit den Vertretern der Gemeinde Grandval das Vorgehen besprochen sowie ein entsprechender Zeitrahmen definiert. Dabei wurden die Anpassungen, die nach der Sitzung mit der Gemeinde erforderlich waren, in das bestehende Gutachten integriert. Anschliessend wurde die Umsetzung geplant, die auch die nötigen planerischen, administrativen und rechtlichen Schritte umfasste. Die verkehrsteiner AG erstellte einen Massnahmenplan mit Signalstandorten und Markierungen inklusive einer Kostenschätzung.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Tätigkeit der verkehrsteiner AG war die Unterstützung zur Beschaffung der offiziellen Verkehrsbeschränkungs-Verfügung beim Kanton. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurden die erforderlichen Anträge und Unterlagen beim Kanton eingereicht, und die verkehrsteiner AG unterstützte die Gemeinde bei der Erstellung des Schreibens für die Verfügung. Ebenso redigierte sie die Veröffentlichung der Verfügung mit der Rechtsmittelbelehrung, wobei die verkehrsteiner AG auch die Koordination zwischen Gemeinde und Kanton übernahm.

Nach Erhalt der Genehmigung durch den Oberingenieurkreis III konnte die Gemeinde die entsprechende Signalisation anordnen. Während des gesamten Prozesses stand die verkehrsteiner AG der Gemeinde beratend zur Seite und unterstützte die Umsetzung der Massnahmen.